Förderung über die AEJ-MV
Seit dem 01.01.2022 ist ein neuer Landesjugendplan in Kraft. Seitdem gelten neue Richtlinien und es müssen neue Antragsformulare verwendet werden.
Mittel aus dem Landesjugendplan können über die Mitgliedsverbände der AEJ M-V beantragt werden. Die Mitgliedsverbände reichen die Anträge anschließend bei der AEJ M-V ein.
LJP 1 (Großveranstaltungen)
Antrag 1 Grossveranstaltungen Antrag Großveranstaltungen
Richtlinie Großveranstaltungen Richtlinie Großveranstaltungen
LJP 4 (Kinder- und Jugenderholung)
Antrag 2 Kinder-und Jugenderholung Antrag Kinder- und Jugendfreizeiten
Richtlinie 2 Kinder- und Jugenderholung Richtlinie Kinder- und Jugendfreizeiten
LJP 6 (Jugendbildung und EA-Schulungen)
Wir fördern über dieses Kapitel außerschulische Jugendbildung und Ehrenamtsschulungen.
Unter Ehrenamtsschulungen sind alle Veranstaltungen im Rahmen von Juleica oder Teamercard zusammengefasst. Diese Art der Veranstaltungen werden mit 11 € pro Tag und Teilnehmenden gefördert.
Veranstaltungen außerschulischer Jugendbildung sind alle Veranstaltungen mit einem Bildungsanteil von mindestens 6 Stunden, sowie alle Treffen zur Vorbereitung von Freizeiten. Diese werden mit 7 € pro Tag und TN gefördert.
Für Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung ist kein eigener Antrag notwendig. Immer im Herbst werden die Bedarfe für das Folgejahr abgefragt
Jede:r, der oder die Bedarfe angemeldet hat, bekommt über einen Weiterleitungsvertrag darüber Bescheid, mit welcher Summe zu rechnen ist.
Für außerfristige Nachfrage meldet Euch gerne bei oder .