Förderung über die AEJ-MV
Seit dem 01.01.2022 ist ein neuer Landesjugendplan in Kraft. Seitdem gelten neue Richtlinien und es müssen neue Antragsformulare verwendet werden.
Mittel aus dem Landesjugendplan können über die Mitgliedsverbände der AEJ M-V beantragt werden. Die Mitgliedsverbände reichen die Anträge anschließend bei der AEJ M-V ein.
1. Großveranstaltungen
- Antrag 1 Grossveranstaltungen Antrag Großveranstaltungen
- Richtlinie Großveranstaltungen Richtlinie Großveranstaltungen
2. Kinder- und Jugenderholung
- Antrag 2 Kinder-und Jugenderholung Antrag Kinder- und Jugendfreizeiten
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Richtlinie 2 Kinder- und Jugenderholung Richtlinie Kinder- und Jugendfreizeiten
3. Aufholen nach Corona
- Antrag 3 Aufholen nach Corona Antragsformular Aufholen nach Corona
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hierfür gilt die Richtlinie 2 Kinder- und Jugenderholung mit folgenden Ausnahmen bzw. Sonderregeln Hinweise zum Programm "Aufholen nach Corona"
4. Jugendbildung und EA-Schulungen
- Wir fördern über dieses Kapitel außerschulische Jugendbildung und Ehrenamtsschulungen.
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Unter Ehrenamtsschulungen sind alle Veranstaltungen im Rahmen von Juleica oder Teamercard zusammengefasst. Diese Art der Veranstaltungen werden mit 11 € pro Tag und Teilnehmenden gefördert.
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Veranstaltungen außerschulischer Jugendbildung sind alle Veranstaltungen mit einem Bildungsanteil von mindestens 6 Stunden, sowie alle Treffen zur Vorbereitung von Freizeiten. Diese werden mit 7 € pro Tag und TN gefördert.
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Für Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung ist kein eigener Antrag notwendig. Immer im Herbst werden die Bedarfe für das Folgejahr abgefragt
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Jede:r, der oder die Bedarfe angemeldet hat, bekommt über einen Weiterleitungsvertrag darüber Bescheid, mit welcher Summe zu rechnen ist.
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Für außerfristige Nachfrage meldet Euch gerne bei oder .