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Förderung über die AEJ-MV

Seit dem 01.01.2022 ist ein neuer Landesjugendplan in Kraft. Seitdem gelten neue Richtlinien und es müssen neue Antragsformulare verwendet werden.

 

Mittel aus dem Landesjugendplan können über die Mitgliedsverbände der AEJ M-V beantragt werden. Die Mitgliedsverbände reichen die Anträge anschließend bei der AEJ M-V ein.

 

LJP 1 (Großveranstaltungen)

LJP 4 (Kinder- und Jugenderholung)

LJP 6 (Jugendbildung und EA-Schulungen)

  • Wir fördern über dieses Kapitel außerschulische Jugendbildung und Ehrenamtsschulungen.

    • Unter Ehrenamtsschulungen sind alle Veranstaltungen im Rahmen von Juleica oder Teamercard zusammengefasst. Diese Art der Veranstaltungen werden mit 11 € pro Tag und Teilnehmenden gefördert.

    • Veranstaltungen außerschulischer Jugendbildung sind alle Veranstaltungen mit einem Bildungsanteil von mindestens 6 Stunden, sowie alle Treffen zur Vorbereitung von Freizeiten. Diese werden mit 7 € pro Tag und TN gefördert.

  • Für Veranstaltungen der außerschulischen Jugendbildung ist kein eigener Antrag notwendig. Immer im Herbst werden die Bedarfe für das Folgejahr abgefragt

  • Jede:r, der oder die Bedarfe angemeldet hat, bekommt über einen Weiterleitungsvertrag darüber Bescheid, mit welcher Summe zu rechnen ist.

  • Für außerfristige Nachfrage meldet Euch gerne bei oder .